Achtung - Terminänderung Ansegeln 2023
Liebe Mitglieder,
der Termin für das Ansegel 2023 hat sich geändert!
Das Ansegeln findet jetzt am Samstag 06.05.2023 statt!
Ein Geburtstagsgeschenk für unsere aktiven Segler
Da uns die Corona-Pandemie immer noch voll im Griff hat, fallen unsere geplanten Feierlichkeiten zum 100. Vereinsgeburtstag zum größten Teil aus.
Deshalb hat sich der Vorstand dazu entschlossen, unseren aktiven Seglern ein tolles Geburtstagsgeschenk zu machen.
Am Montag, d. 10.05.2021, wurde es spontan von Frank aus Waren geliefert.
Es ist ein wunderschöner Seggerling, der schon einige Jahre erfolgreich in Waren gesegelt ist.
Thomas, Dietmar und Matthias begrüßten den "Neuankömmling" und ließen sich von Frank Alles genau zeigen.
Der gutmütige Regatta-Flitzer erweitert nun unsere Templiner Seggerling-Flote auf Boot Nummer 6.
Auf ihm können nicht nur erfahrene Segler, sondern auch unsere - dem Opti entwachsenen - Jugendlichen beim Training als auch bei Regatten so richtig Spaß haben...
100 Jahre Segler Club Templin e.V 1921-2021
Segler Club Templin e.V. kann auf eine bewegende Geschichte zurück blicken.
Angefangen in der Weimarer Republik, über den Nationalsozialismus und den sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat bis hin zur freiheitlichen Demokratie -
Ausfall folgender Veranstaltungen
Ausnahmegenehmigung u. Hygieneregeln zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Am 25.April 2020 wurde seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg eine Allgemeinverfügung zum Betrieb von Sportstätten herausgegeben.
Danach dürfen Motorboote, Segelboote, Paddelboote, Ruderboote und andere Sportgeräte genutzt werden, auch wenn sich diese auf dem Gelände des Vereins befinden.
Auch das Kranen und Slippen von Wassersportfahrzeugen auf dem Vereinsgelände ist gestattet.
Das Beherbergen zu touristischen Zwecken durch das vorübergehend zur Verfügung stellen von Stell- und Liegeplätzen ist nicht gestattet.
Die Nichtbeachtung der Abstands- und Hygieneregelungen durch den Verein als Nutzer bzw. Betreiber einer Sport- oder Freizeiteinrichtung als auch für die Individualperson kann straf- und bußgeldrechtlich geahndet werden.